Seit dem 10.09.2008, geltend für Ominbus-Fahrer beziehungsweise 10.09.2009, für LKW-Fahrer ist die neue Gesetzeslage Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingetreten. Das Gesetz gilt für alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C oder CE (LKW-Führerschein) sowie D1, D1E, D oder DE (Bus-Führerschein) gewerblich nutzen wollen. Das Gesetz verpflichtet diese Fahrer, an einer berufsbezogenen Weiterbildung bestehend aus 5 Modulen teilzunehmen. Das ist die Schlüsselzahl 95, die hinten im Führerschein eingetragen wird und das gewerbliche Arbeiten erlaubt.
Ziel dieser Weiterbildung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, das Umweltbewusstsein zu verbessern und die Fahrer regelmäßig über technische Erneuerungen zu informieren/weiterzubilden.
Die Weiterbildung (Module) ist 5 Jahre gültig und muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Man hat die Möglichkeit, die Weiterbildung in einem Kurs (5 Module) an aufeinander folgenden 5 Tagen zu besuchen oder an Tagesseminaren z.B. an Wochenenden teilzunehmen.
Die Weiterbildung (Module) teilen sich wie folgt auf:
BKF-Weiterbildung Modul 1: Eco-Training (Theorie) |
Preis auf Anfrage |
BKF-Weiterbildung Modul 2: Sozialvorschriften, Digitaler Tacho, Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz |
Preis auf Anfrage |
BKF-Weiterbildung Modul 3 Sicherheitstechnik | Preis auf Anfrage |
BKF-Weiterbildung Modul 4 Schaltstelle Fahrer – Imageträger und Profi | Preis auf Anfrage |
BKF-Weiterbildung Modul 5 Ladungssicherung |
Preis auf Anfrage |